Studium an einer Universität / Hochschule in der Regel nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit als Gasthörerin oder Gasthörer. Eine Hochschulzugangsberechtigung (wie Abitur) ist dafür nicht erforderlich. Je nach Universität / Hochschule kann ein breites Spektrum an Lehrveranstaltungen besucht werden. Es kann jedoch kein akademischer Abschluss (wie Diplom oder BA) erworben werden. Liegt eine Hochschulzugangsberechtigung vor, ist unter gewissen Bedingungen ein Regelstudium mit Ziel eines akademischen Abschlusses möglich.
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