Freiheitsgrade sind die Möglichkeiten einer Variablen (z.B., eine Bewertung) zu variieren. Vergibt ein Prüfer zu Beginn einer Urteilsserie eine extreme Bewertung, z.B. eine 1,0 in einer universitären Prüfung, hat er in der Weise seine Freiheitsgrade eingeschränkt, dass er folgend keine besseren Bewertungen mehr abgeben kann. Eine Bewahrung von Freiheitsgraden zu Beginn einer Prüfungsserie hat zur Folge, dass eher mittlere Urteile gefällt werden und erst im späteren Verlauf sehr gute Leistungen mit „sehr gut“ und sehr schlechte Leistungen auch mit „sehr schlecht“ bewertet werden.
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