Mediation bezeichnet allgemein das gemeinsame Bemühen zerstrittener Parteien, mithilfe einer/-s neutralen professionellen Beraters/-in (Mediator/-in) in einem Konflikt eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Bei der Erbschaftsmediation geht es darum, dass die Erben/-innen sich im Streitfall über die Verteilung des Erbes gütlich einigen. Mediatoren/-innen, oft vom Grundberuf Juristen/-innen, haben in einer speziellen Fortbildung hierzu spezielle Konfliktlösekompetenzen erworben.
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